Lernmittel

Lernmittelausleihe am Kranich-Gymnasium

Die Lernmittelausleihe am Kranich-Gymnasium erfolgt nach den Angaben in den hier aufgeführten Informationsblättern. Bitte lesen Sie sich die für Sie passenden Informationen zu den einzelnen Klassenstufen sorgfältig durch und füllen Sie ggf. die Anmeldeformulare vollständig aus. Bei Bedarf können Sie sich die Blätter selbstverständlich ausdrucken.

Organisation der Lernmittelausleihe

Lukas Glowania

Lukas Glowania

Für Familien mit mindestens drei schulpflichtigen Kindern gilt ein gesonderter Rabatt, ein fristgerechter Nachweis ist erforderlich. Hier gilt der entsprechende Betrag bei 20 % Ermäßigung für die Leihgebühr.

Vollständig befreit von Gebühren für die Lernmittelausleihe sind Leistungsberechtigte nach den Informationen auf dem allgemeinen Informationsblatt. Voraussetzung ist die fristgerechte Vorlage eines aktuellen Nachweises.

Sollten Sie damit rechnen, dass Ihr Kind nicht versetzt wird und das Schuljahr wiederholen muss, warten Sie nicht, sondern überweisen Sie im Zweifelsfall immer die Leihgebühr für das jeweils nächste Schuljahr, also so, als würde Ihr Kind versetzt. So sind Sie sicher, dass Ihr Kind zum Schuljahresbeginn problemlos die Leihbücher erhält, eventuelle Differenzen zur Gebühr der niedrigeren Klassenstufe werden zu Schuljahresbeginn ausgeglichen, falls Ihr Kind tatsächlich nicht versetzt wurde. Über die Versetzung wird erst auf den Versetzungskonferenzen entschieden, dann wird es für Sie zeitlich unmöglich, sich noch rechtzeitig zur Lernmittelleihe anzumelden! Haben Sie dagegen z.B. die Leihgebühr für Klasse 8 überwiesen, obwohl Ihr Kind gegen die Erwartung in Klasse 9 versetzt wurde, kann Ihr Kind die Bücher erst erhalten, wenn die Differenz zur höheren Leihgebühr für Klasse 9 ausgeglichen wurde, das führt in der Regel zu Verzögerungen bei der Bücherausgabe für Ihr Kind.

Bitte beachten Sie, dass die Bücher teilweise über mehrere Schuljahre benötigt werden. Geben Sie also keinesfalls die Bücherliste einfach zwecks Bestellung zum Buchhandel, sondern kontrollieren Sie vorher genau, welche Bücher bei Ihrem Kind schon vorhanden sind. Verkaufen Sie auch keinesfalls voreilig Bücher, die im nächsten Schuljahr noch benötigt werden.

Im Jahrgang 11 unterscheiden sich die Leihgebühren für Latein und Französisch nicht. Wird allerdings Informatik belegt, ist für das Informatikbuch eine Zusatzgebühr zu zahlen, die zum normalen Betrag hinzugefügt werden muss. Bitte beachten Sie die spezielle Information dazu.

Beschädigte Bücher, die wegen des Zustandes nicht mehr verwendet werden können (herausgerissene oder verklebte Seiten, Wasserschaden usw.), sollen unverzüglich ins Lernmittelbüro gebracht werden. Falls noch Bücher des Typs vorhanden sind, wird das Buch getauscht. Für das beschädigte Buch muss Schadenersatz gezahlt werden, wenn es noch nicht zu oft ausgeliehen wurde. Wichtig: der Schadenersatzbetrag ist in jedem Fall günstiger als der Neupreis des Buches! Selbstverständlich akzeptieren wir keine Rückgabe beschädigter Bücher und werdenentsprechende Maßnahmen einleiten, sollte der Versuch unternommen werden beschädigte Bücher bei der Bücherrückgabe am Schuljahresende abzugeben.

Druckversionen: Informationen, Verträge (Anmeldeformulare), Bücherlisten

Informationen für

Vertrag zur Ausleihe für

No downloads found!

    Bücherliste für

      Informationen für

      Vertrag zur Ausleihe für

      No downloads found!

        Bücherliste für